EU verbietet Neonikotinoide auf den Feldern
Die Europäische Union hat heute beschlossen, bienenschädliche Insekten-Gifte (Neonikotinoide) im Freiland zu verbieten. Davon betroffen sind die drei Substanzen Clothianidin, Imidacloprid und Thiamethoxam. Es handelt sich dabei um Insektengifte, welche vorwiegend zur Schädlingsbekämpfung eingesetzt werden. Allerdings hat deren Verteilung auf den landwirtschaftlichen Anbauflächen auch negative Auswirkungen auf die Bienen. Diese werden geschwächt oder sogar getötet durch die Aufnahme der Pestizide. Erlaubt bleibt der Einsatz dieser Substanzen in Gewächshäusern.
In der Schweiz seit 2013 verboten
In der Schweiz ist das Versprühen von Neonikotinoiden seit 2013 in blühenden Kulturen und in der Nachbarschaft blühender Parzellen verboten. Allerdings verursacht auch die Anwendung bei nicht blühenden Kulturen Bienenschäden, da die Pflanzen die Insektizide aufnehmen und im Pollen und Nektar einlagern, wo die schädlichen Substanzen von den Bienen als Nahrung aufgenommen werden. In unserem ApiGuide Artikel «Wieso Pestizide die Bienen töten» können Sie die wissenschaftlichen Hintergründe nachlesen.
Restriktionen in der Landwirtschaft
Insbesondere die Pflanzenschutz-Hersteller kritisieren die EU-Entscheidung. Dies sei ein schlechter Deal für Landwirte, da diese in der Schädlingsbekämpfung weiter eingeschränkt werden. Der Schweizerische Bauernverband wählt einen Mittelweg. Er unterstützt den Aktionsplan «Zur Risikoreduktion und nachhaltigen Anwendung von Pflanzenschutzmitteln» des Bundes, welcher einen gemässigten Umgang mit Pestiziden fordert. Ein rigoroses Verbot hingegen lehnt der Bauernverband ab.